Sprachvisum für Deutschland
Sprachvisum für Deutschland – Visum zum Spracherwerb
Das Visum zum Spracherwerb nach § 16f Abs. 1 AufenthG ermöglicht Drittstaatsangehörigen die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland, um einen intensiven Deutschkurs zu besuchen. Der Kurs muss in der Regel täglich stattfinden und mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen; Abend- und Wochenendkurse reichen nicht aus. Das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des Sprachkurses erteilt, höchstens jedoch für 12 Monate. Während dieser Zeit ist eine Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt. Für die Finanzierung sind im Jahr 2026 mindestens 1.091 Euro netto pro Monat nachzuweisen, zum Beispiel durch Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung. Die zuständige deutsche Botschaft oder das Konsulat kann zusätzliche Unterlagen verlangen.
1. Voraussetzungen für das Sprachvisum
1.1 Intensiver Deutschkurs
- Zulassung oder verbindliche Anmeldung zu einem Deutsch-Intensivsprachkurs in Deutschland.
- In der Regel täglicher Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche.
- Abendkurse, Wochenendkurse und Integrationskurse sind für dieses Visum nicht ausreichend.
- Die Kursbescheinigung sollte Startdatum, Enddatum, Kursniveau, Wochenstunden, Unterrichtsort, Preis und Zahlungsstand eindeutig ausweisen.
1.2 Gesicherter Lebensunterhalt
- Für das Jahr 2026 nennt die Bundesregierung mindestens 1.091 Euro netto pro Monat für Spracherwerb nach § 16f Abs. 1 AufenthG.
- Bei 12 Monaten ergibt das rechnerisch 13.092 Euro. Bei kürzerem Aufenthalt wird in der Regel anteilig gerechnet.
- Typische Nachweise sind Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder in manchen Fällen Stipendium bzw. anderer tragfähiger Finanzierungsnachweis.
- Kursgebühren, Unterkunft und Krankenversicherung können zusätzlich gesondert nachzuweisen sein, wenn die Botschaft dies verlangt.
1.3 Krankenversicherung
- Für die Visumerteilung ist eine gültige Krankenversicherung erforderlich.
- Nach der Einreise muss gegebenenfalls eine neue bzw. deutsche Krankenversicherung abgeschlossen werden.
- Die Versicherung sollte den gesamten Zeitraum ab Einreise abdecken; die konkrete Police muss den Anforderungen der zuständigen Botschaft entsprechen.
1.4 Plausibler Aufenthaltszweck
- Der Antrag muss klar zeigen, warum die Person Deutsch in Deutschland lernen möchte und warum das DKH Institut in Hannover gewählt wurde.
- Wenn nach dem Sprachkurs ein Studium, eine Ausbildung oder eine Beschäftigung geplant ist, sollte dies im Visumverfahren wahrheitsgemäß angegeben werden. Dann kann auch ein anderer Visumtyp passender sein.
- Falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung führen.
2. Unterlagen-Checkliste
Die folgende Liste ist allgemein. Die zuständige Botschaft kann je nach Land zusätzliche Unterlagen, Übersetzungen, Legalisationen/Apostillen, andere Kopienanzahlen oder besondere Formulare verlangen.
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Erledigt |
Unterlage |
Hinweis |
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Reisepass |
Gültig und anerkannt; ausreichende Gültigkeit und freie Seiten nach Botschaftsvorgabe. |
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Visumantrag |
Über Auslandsportal oder VIDEX bzw. Formular der zuständigen Auslandsvertretung. |
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Biometrisches Passfoto |
Anzahl und Format nach lokaler Checkliste. |
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DKH-Kursbestätigung |
Intensivkurs mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche, Start/Ende. |
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Zahlungsnachweis Kurs |
Quittung, Rechnung oder Zahlungsbestätigung, wenn verlangt. |
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Finanzierungsnachweis |
2026: mindestens 1.091 Euro netto pro Monat, z.B. Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung. |
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[ ] |
Krankenversicherung |
Gültig ab Einreise; nach Einreise ggf. neue Versicherung in Deutschland. |
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[ ] |
Unterkunftsnachweis |
Hotel, DKH-Unterkunft, Mietvertrag, Einladung oder andere Unterkunftsbestätigung, wenn verlangt. |
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[ ] |
Motivationsschreiben |
Warum Deutsch? Warum Deutschland? Warum DKH? Was ist der Plan nach dem Kurs? |
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Lebenslauf |
Aktueller CV mit Ausbildung, Arbeit, Sprachstand und Aufenthaltsgeschichte. |
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Bildungs- und Berufsunterlagen |
Schul-/Studien-/Arbeitsnachweise, soweit in der Checkliste verlangt. |
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[ ] |
Passkopien und frühere Visa |
Kopien nach Botschaftsvorgabe; auch frühere Schengen-/Deutschlandvisa oder Ablehnungen, falls vorhanden. |
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[ ] |
Visumgebühr |
Nationales Visum: in der Regel 75 Euro; Zahlung nach Vorgabe der Botschaft. |
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[ ] |
Minderjährige |
Zustimmung der Sorgeberechtigten, Geburtsurkunde und weitere Unterlagen nach lokaler Vorgabe. |
3. Ablauf der Antragstellung weltweit
- Visumtyp prüfen: Visa-Navigator des Auswärtigen Amts nutzen und die zuständige deutsche Botschaft oder das Konsulat im Wohnsitzland ermitteln.
- DKH-Kurs auswählen: Nur einen Kurs wählen, der die Anforderungen an einen Intensivsprachkurs erfüllt, insbesondere mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche.
- Unterlagen vorbereiten: Lokale Checkliste der Botschaft herunterladen und Dokumente, Übersetzungen, Kopien, Finanzierungsnachweis und Versicherung vorbereiten.
- Antrag stellen: Je nach Land über das Auslandsportal oder direkt bei der Auslandsvertretung; ggf. VIDEX-Formular ausfüllen und Termin buchen.
- Termin wahrnehmen: Persönliche Vorsprache, Fingerabdrücke, Unterlagenabgabe und Zahlung der Gebühr nach Botschaftsvorgabe.
- Bearbeitung abwarten: Wartezeiten und Bearbeitungsdauer unterscheiden sich stark nach Standort und Einzelfall. Frühzeitig planen.
- Einreise vorbereiten: Reise erst verbindlich buchen, wenn das Visum erteilt ist. Krankenversicherung und Unterkunft ab Einreise sichern.
4. Nach der Einreise
4.1 Wohnsitz anmelden
- Nach Bezug einer Wohnung muss die Anmeldung grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
- Wichtig ist eine Wohnungsgeberbestätigung; ein Mietvertrag allein reicht nicht immer aus.
- Der Online-Dienst der Stadt ist nach aktueller Information nicht für den Zuzug aus dem Ausland nutzbar. Neueinreisende sollten deshalb einen Termin im Bürgeramt einplanen.
4.2 Aufenthaltserlaubnis
- Wenn das nationale Visum nicht den gesamten Aufenthalt abdeckt oder ein weiterer Aufenthaltstitel erforderlich ist, muss die Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig vor Ablauf des Visums beantragt werden.
- Für Personen, die in der Stadt wohnen, ist die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt zuständig; außerhalb der Stadt kann die Region zuständig sein.
- Viele Anliegen sollen digital bzw. über Online-Services/Kontaktformulare vorbereitet werden. Erst danach erfolgt in der Regel ein Termin, z.B. für Fingerabdrücke und digitale Unterschrift.
4.3 Während des Aufenthalts
- Regelmäßig am Kurs teilnehmen und Bescheinigungen aufbewahren.
- Krankenversicherung, Adresse und Passdaten aktuell halten.
- Nebenbestimmungen zum Arbeiten genau beachten. Zulässig sind bis zu 20 Stunden pro Woche, wenn der Aufenthaltstitel dies entsprechend ausweist.
- Bei Wechsel des Kurses, der Adresse oder des Aufenthaltszwecks vorher Ausländerbehörde bzw. Botschaft/Behörde kontaktieren.